Donnerstag, 30. März 2017

Autofahren im Sommer: Mit Badelatschen, High Heels, Flip-Flops oder barfuß kuppeln und Gas geben?

Darf Mann/Frau das überhaupt? Wenn die Hitze im Sommer steigt, steigt Lieschen Müller gerne in Flip-Flops oder gar barfuß ans Steuer. Verboten ist das nicht, es kann jedoch gefährlich werden.

Das geht gar nicht - oder?

Die Straßenverkehrsordnung macht beim Schuhwerk am Steuer keine grundsätzlichen Einschränkungen. Mit Flip-Flops, High Heels oder auch barfuß zu fahren, ist erlaubt. Allerdings gibt es Einschränkungen.

Barfuß fahren: Probleme mit Versicherung drohen!

Denn nach einem Unfall mit Flip-Flops oder barfuß kann der Versicherungsschutz erlöschen. Sollte ein Beteiligter zu Schaden kommen, droht dem Verursacher sogar ein Strafbefehl.

Autofahrer sollten deshalb immer geeignete Schuhe tragen. Flip-Flops oder Schlappen können das Reaktionsvermögen beeinträchtigen.

Das Unfallrisiko ist außerdem erhöht, da die Sohlen schnell vom Pedal abrutschen oder sich die Riemchen der Sandalen in den Pedalen verfangen können. Und mit dem blanken Fuß kann nicht der gleiche Druck ausgeübt werden wie mit festem Schuhwerk.

Schutz bei Unfällen?

Außerdem muss das Auto bei einem Notfall häufig schnell verlassen werden, so dass keine Zeit bleibt, die Schuhe anzuziehen. Ist man selbst Unfallopfer, schützt das Schuhwerk die Füße vor gefährlichen Verletzungen. Schuhe können beim Autofahren also in zweifacher Hinsicht schützen.

Schön am Strand aber im Auto?

Meine Meinung: Ich bin dafür, das es in die Straßenverkehrsordnung als verboten aufgenommen wird! Ich sehe immer wieder LKW oder PKW Fahrer mit Schlappen. Das ist Verkehrsgefährdung und im schlimmsten Fall fahrlässige Tötung! Oder was meinen Sie?

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