Donnerstag, 16. März 2017

Hilfe oder irgendwann trifft es - fast - Jeden: Die Rente naht! Was muß ich tun und beachten?

Rente beantragen: Was zukünftige Rentner wissen sollten! Wer mit Eintritt in den Ruhestand nahtlos Rentenzahlungen bekommen will, sollte den Antrag darauf frühzeitig stellen. Allerdings müssen noch zahlreiche andere Dinge beachtet werden, damit es nicht zu einem bösen Erwachen in letzter Sekunde kommt.  Ausser Politiker, da reicht die Bankverbindung! Der Allrounder gibt einige Tipps:


Das Rentenrecht ist hoch kompliziert. Warum eigentlich? Alleine schon die Frage, wo man die richtigen Formulare erhält, und wer zuständig ist, bietet ein breites Spektrum: Internet, Rentenversicherungsträger, Auskunfts- und Beratungsstellen etc. pp. Vieles muss der zukünftige Rentner wissen. Rentenversicherungsbeiträge werden automatisch vom Gehalt abgezogen. Aber die Rentenzahlungen werden deshalb noch lange nicht automatisch auf das Konto überwiesen.

"Während ich gearbeitet habe, habe ich immer darauf geachtet, dass ich schon rechtzeitig meinen ganzen Rentenverlauf klar habe. Und dann habe ich mich informiert, was zu beachten ist, für den Rentenantrag. Da hab ich gemerkt, da sind doch einige Sachen, an die man da nicht denkt und dann muss man persönlich erscheinen, sich einen Termin geben lassen."

 

Antrag frühzeitig stellen !!

Das vielleicht Wichtigste ist jedoch, die Rente rechtzeitig zu beantragen. Nur dann geht es auch finanziell lückenlos vom Berufsleben in die Rente. Was aber "rechtzeitig" ist – das ist abhängig von verschiedenen Bedingungen. Hierbei muss man unterscheiden, zwischen den Versicherten, bei denen bereits eine Kontenklärung durchgeführt worden ist. Kontenklärung das bedeutet, dass alle rechtlich erheblichen und rentenerheblichen Bestandteile einer Rente schon EDV-mäßig gespeichert sind.

Kontenklärung – das ist Behördendeutsch für eine Liste, die der Rentenversicherungsträger erstellt. Die Liste ähnelt einem Kontoauszug von der Bank. Und man sollte sie ebenso sorgfältig wie Bankauszüge überprüfen, Zeile für Zeile, Zahl für Zahl.

Das erspart einem einfach später, wenn es mal soweit ist, in Rente zu gehen, dann erst anzufangen, Unterlagen zu suchen, irgendwelche Institutionen anzuschreiben, ehemalige Arbeitgeber, um noch Beitragsnachweise zu führen. Das ist sehr, sehr schwer."Wer möchte, kann deshalb jederzeit die gespeicherten Daten bei Rentenversicherung abrufen und vergleichen. Und das ist durchaus sinnvoll – auch wenn es noch eine ganze Weile bis zur Rente ist. So lassen sich die Daten aktuell halten. Denn: Dann reicht es für Inlandsbereiche aus, wenn man drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn das Rentenverfahren einleitet. Bei Renten wegen Erwerbsminderung vier Monate, weil eben auch die gesundheitliche Situation geprüft wird.

Vorsicht bei Nachmeldungen !

Und noch früher muss sich kümmern, wer im Ausland gearbeitet hat. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen dem Rentenversicherer und dem zukünftigen Rentner, kann man Widerspruch einlegen. Allerdings kann man Beitragszeiten auch nachmelden – selbst wenn man schon Rente bekommt. Doch nicht alles, was auf den ersten Blick vorteilhaft aussieht, ist auch vorteilhaft:

"Man sollte selbst, wenn man Beitragszeiten, die früher abgelehnt worden sind, die man jetzt belegen kann, dann auch tatsächlich sichergehen, dass es zu einer Rentenerhöhung kommt. Es gibt durchaus Möglichkeiten im Rentenrecht, dass man noch weitere Beitragszeiten bringt, aber die zu einer Minderung der Rente führen."

Da die Rente sich aus verschiedenen Durchschnitten und komplizierten Berechnungen ergibt, können Zeiten, in denen man wenig verdient hat, in Einzelfällen die Rente mindern. Deshalb sollte man Nachmeldungen von einem autorisierten unabhängigen – allerdings auch kostenpflichtigen - Rentenberater überprüfen lassen. Der ist nämlich nicht verpflichtet, Nachmeldung auch dann an die Rentenversicherungsträger weiter zu geben, wenn sie für den Rentner von Nachteil ist.

Na dann viel Glück und Durchblick bei Ihrer zukünftigen Rente. Da gibt's ja "Formeln" zur Berechnung der Höhe, die versteht kein Mensch! Und werden von der Politik ständig geändert.

Mittwoch, 15. März 2017

Arbeitslos - was nun? Undedingt sofort beim Arbeitsamt melden! Sonst "keine Gelde nix"!

Und so machen Sie nichts falsch: Schon früh möchte die Agentur für Arbeit informiert werden, wenn jemand seinen Job verliert. Der Allrounder erklärt, wie man sich arbeitslos meldet und welche Unterlagen nötig sind.


Die Arbeitslosigkeit beginnt strenggenommen nicht am ersten Tag ohne Arbeit, sondern früher. Wer weiß, dass er seinen Job verlieren wird, muss sich spätestens drei Monate vorher arbeitssuchend melden. Wer schon früher ohne Arbeit dasteht, muss sich innerhalb von drei Tagen rühren.

 

Es gibt drei Möglichkeiten sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden:

Telefonisch! Persönlich bei einem Termin! Übers Internet auf der Seite der Arbeitsagentur! Wer sich nicht rechtzeitig meldet, riskiert eine sogenannte Sperrzeit von einer Woche. Das heißt, er erhält am Anfang seiner Arbeitslosigkeit kein Geld und auch die Bezugsdauer sinkt um eine Woche.

Wer selbst kündigt, bekommt ersteinmal kein Geld!

Eine Sperrzeit droht auch, wenn Sie gekündigt haben. Wer kündigt oder wegen seines Verhaltens entlassen wurde, muss mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen. Die Gründe, die zur freiwilligen Kündigung oder zum Rauswurf geführt haben, müssen auf einem extra Blatt beim Antrag auf Arbeitslosengeld angegeben werden.

Wo und wie melden?

Melden müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Welche das ist, hängt von Ihrem Wohnsitz ab. (Hier finden Sie die für Sie zuständige Dienststelle)
Nach der ersten Meldung ist ein persönlicher Besuch ist in jedem Fall nötig. Denn das Arbeitslosengeld wird nicht automatisch gezahlt. Es muss beantragt werden. Dafür müssen Sie einen sogenannten Grundantrag stellen. Darin wird Ihr beruflicher Werdegang der vergangenen fünf Jahre erfasst. Füllen Sie ihn online aus, werden aber ersteinmal nur die letzten 24 Monate abgefragt.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Antrag:

Personalausweis und Lohnsteuerkarte. Gegebenenfalls Nachweise (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis) über einen früheren Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Hartz IV, Sozialhilfe), auch bei einer anderen Agentur für Arbeit.

Arbeitsbescheinigung (Hier gibt es das Formular). Gegebenenfalls Kündigungsschreiben, Erklärung zur Arbeitsaufgabe und eventuell Bescheinigung über Bezug von Krankengeld.

Ein wichtiger Bestandteil des Antrags sind die Bescheinigungen der früheren Arbeitgeber (bis fünf Jahre zurück). Um diese müssen Sie sich selber bemühen. Solange die Nachweise nicht vorliegen, kann die Arbeitsagentur nicht über ihren Antrag entscheiden.
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit beim ersten mal persönlich ein. Neben dem Antrag bespricht Ihr Betreuer mit Ihnen auch Ihre Zukunftsperspektiven: Wollen Sie im gleichen Beruf tätig sein? Kommt eine Umschuldung in Frage? Wie sieht Ihre Planung aus?

Im Anschluss prüfen die Sachbearbeiter den Antrag. Das dauert einige Tage. Erst danach   kann das Arbeitslosengeld freigegeben werden.

Wieviel bekomme ich?

Wer in den zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden hat, erfüllt die Regelanwartschaftszeit und bezieht nach dem Jobverlust Arbeitslosengeld. Wie hoch das Arbeitslosengeld ausfällt, richtet sich nach dem Einkommen, der Steuerklasse und den Familienverhältnissen. In Ostdeutschland sind die Bezüge niedriger als im Westen.

Berechnet wird das Arbeitslosengeld nach dem Durchschnittseinkommen der vergangenen zwölf Monate, in das auch Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie andere Einmalzahlungen einfließen. Aus dieser Summe wird ein Bemessungsentgelt pro Tag ermittelt, das – nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und einem pauschalen Sozialversicherungsbeitrag von 21 Prozent – das Leistungsentgelt pro Tag ergibt. Von diesem Leistungssatz erhält der Arbeitslose 60 Prozent – wer Kinder hat 67 Prozent.

Sie sehen also: Auch hier gilt Bürokratie marsch! Jede Menge Papier und Bescheinigungen, Anträge und das Prinzip Hoffnung auf bessere Zeiten ...